Baumaßnahmen

Am Flughafen Düsseldorf stehen notwendige Baumaßnahmen bevor. In zwei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten müssen zunächst die an den Flugsteig B angrenzenden Betonflächen und anschließend das daran angrenzende Teilstück des Rollwegs P4 erneuert werden. Der Beginn der Arbeiten ist am 01. März 2024 erfolgt.

Wann genau wird gebaut?

  • Bauabschnitt I (Sanierung Flugbetriebsflächen Flugsteig B): 01. März bis 30. Juli 2024
  • Bauabschnitt II (Sanierung Rollweg P4): 01. August 2024 bis voraussichtlich 30. April 2025

Welche Arbeiten sieht der 2. Bauabschnitt vor?

Im Juli 2024 wurden die Arbeiten im 1. Bauabschnitt fertiggestellt und die Arbeiten für den 2. Bauabschnitt aufgenommen. Dazu erfolgten tagsüber zunächst der Abbruch der Flächen sowie die erforderlichen Erdbauarbeiten. Ab dem 24. Februar 2025 wird in der abschließenden Bauphase mit dem Einbau der neuen Betondeckschicht begonnen. Die dazu notwendigen Betonage-Arbeiten müssen nachts erfolgen, um die erforderliche hohe Betonqualität sicherzustellen. Zugleich werden so die Betonbauzeit und die damit einhergehenden Lärmemissionen auf ein Minimum reduziert. Die Maßnahme wird voraussichtlich zum 30. April 2025 fertiggestellt.

Warum müssen die Arbeiten durchgeführt werden?

Die Rollflächen und -wege an internationalen Verkehrsflughäfen, wie dem Düsseldorfer Airport, unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Dazu gehört auch die fristgerechte Erneuerung von Flugbetriebsflächen. Die nun zu sanierenden Bereiche des Rollwegs P4 müssen nach über 50 Jahren aus Sicherheitsgründen vorsorglich und gesetzeskonform erneuert werden.

Die Anforderungen an den Betonbau sind insbesondere auf Flugbetriebsflächen enorm. Hierbei sind durch den Flughafen eine Vielzahl von Vorschriften und Bedingungen für den Betoneinbau zu beachten. Insbesondere der schnelle Materialfluss, die Transportzeit des Betons sowie die Sonneneinstrahlung in den ersten Stunden nach der Betonage sind relevante Parameter mit sehr niedrigen Grenzwerten, um die geforderten Betonqualitäten zu erreichen und somit eine normkonforme und nachhaltige Fläche herzustellen. Aus diesem Grund ist eine Betonage in der Nacht, zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr, unumgänglich.

Die für die Nachtarbeiten gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmegenehmigung des zuständigen Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf liegt vor.

Wo wird gebaut und was wird getan, um Lärmemissionen zu minimieren?

Die für die Betonage notwendigen Vorarbeiten, wie das Anmischen des Betons, erfolgen auf der sogenannten Bereitstellungsfläche unmittelbar an Tor 16 (Kreuzung B8 – Niederrheinstraße in Lohausen). An Sonn- und Feiertagen wird nicht gearbeitet. Um die Lärmemissionen so gering wie möglich zu halten, werden mehrere Maßnahmen ergriffen:

  • Die akustischen „Rückfahrwarner“ werden bei den eingesetzten Baustellenfahrzeugen ausgeschaltet.
  • Die Verständigung erfolgt nicht über akustische, sondern über optische Signale.
  • Alle auf dem Baufeld tätigen Personen werden sensibilisiert, lautes Verhalten und Geräusche, wie etwa Hupen, zu vermeiden.

Haben die Baumaßnahmen eine veränderte Nutzung der Nordbahn zur Folge?

Nein, die Baumaßnahmen wirken sich nicht auf die Nutzung der zweiten Bahn, der sogenannten „Nordbahn“ aus: Für Landungen nach 22:00 Uhr ist wie üblich die Hauptbahn am DUS vorgesehen.

An wen kann ich mich bei Bedarf wenden?

Bei akuten Fragen zur Situation auf der Baustelle stehen Ihnen die Ansprechpartner der Firmen Porr und BT Beton-Technik zur Verfügung::

  • Leon Egbers (verantwortlicher Bauleiter der Firma Porr): 0172 5304634 bzw. leon.egbers@porr.de
  • Martin Barka (verantwortlicher Bauleiter BT Beton-Technik): 0151 17448209
    bzw. martin.barka@bickhardt-bau.de

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf ist mit Blick auf Lärmemissionen im Baustellenkontext telefonisch unter 0211 892 1184 zu erreichen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 0211 / 42123366 und per E-Mail an buergerinfo@dus.com zur Verfügung.

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